Was kostet meine Untersuchung?
Die Kosten richten sich nach den tatsächlich erbrachten Leistungen. Ein Gespräch zu einem vorhandenen Befund hat einen anderen Umfang als ein zweitägiger Check-up mit Labor und externer Bildgebung. Vor Beginn klären wir mit Ihnen, wer welche Leistung erbringt und abrechnet.
Beratung mit vorhandenem MRT
- Bereits vorhanden
- Sie bringen die MRT-Bilder und den Bericht mit.
- Bei PRECURIUM
- Ihre Kostenschätzung nennt das Gespräch und die vereinbarte urologische Befundeinordnung.
- Nur falls erforderlich
- Für eine neue MRT oder eine externe Zweitbefundung erhalten Sie die Kosteninformation von der Radiologie.
Die persönliche Kostenschätzung
Sie erhalten eine Aufstellung in Textform. Sie soll für jede geplante Position Leistung, GOÄ-Nummer, Steigerungsfaktor und voraussichtlichen Eurobetrag ausweisen. Auch mögliche zusätzliche Kosten, etwa für eine externe MRT, Laboruntersuchung oder Gewebeuntersuchung, werden soweit absehbar gekennzeichnet. Liegt für eine Fremdleistung noch kein Betrag vor, erfahren Sie, bei wem Sie diesen erfragen können.
Wenn sich der Plan ändert
Zeigt sich bei einem geplanten Beratungstermin beispielsweise ein neuer Abklärungsbedarf, besprechen wir den zusätzlichen Schritt und die absehbaren Mehrkosten vor seiner Durchführung. Wunschleistungen werden als solche besprochen. Ist eine abweichende Honorarvereinbarung vorgesehen und zulässig, erfolgt die persönliche Absprache und schriftliche Vereinbarung vor der Leistung.
Was PKV und Beihilfe übernehmen
Ihre private Krankenversicherung prüft nach Tarif und Leistungsgrund. Selbstbehalt, Begrenzungen für Vorsorge oder einzelne Gebührenpositionen können zu einem Eigenanteil führen. Die Beihilfestelle entscheidet nach ihren eigenen Bestimmungen. Eine Kostenschätzung oder ärztliche Empfehlung begründet keine Erstattungszusage.
Wenn Sie selbst zahlen
Auch als gesetzlich versicherte Person können Sie eine private Leistung auf eigene Kosten wählen. Reguläre Kassenleistungen lassen sich über die vertragsärztliche Versorgung in Anspruch nehmen. Bitte klären Sie den gewünschten Weg vor dem Termin. Für das private Angebot erhalten Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Nach dem Termin
Die Rechnung weist die erbrachten Leistungen einzeln aus. Sie können diese selbst bei Ihrer PKV oder Beihilfestelle einreichen. Bei Rückfragen zur Rechnung wenden Sie sich an den dort genannten Rechnungsaussteller. Übermitteln Sie medizinische Begründungen nur über einen vereinbarten sicheren Weg.
Quellen und weiterführende Informationen
Redaktionsstand 2. November 2026
